Einordnung der rechtlichen Kritik der Stadt Köln am Bürgerbegehren des Fahrrad-Entscheid

Unterschriftenübergabe des Fahrrad-Entscheid Kölns an Stadt Köln

1. Das Bürgerbegehren greift bestehende Planungen der Stadt Köln auf

Die Stadt Köln kritisiert, dass ein Verstoß gegen das sogenannte „Kopplungsverbot“ vorliegen würde. Dies indem der Fahrrad-Entscheid in seiner Forderung sowohl den Bau von Radwegen als auch die Einrichtung von Fahrradstraßen in einer Forderung zusammengefasst hat. Allerdings: Das Bürgerbegehren greift eine bereits existierende Planung der Stadt Köln auf, das Radverkehrshauptnetz. Dieses enthält sowohl Straßen, auf denen Radwege gebaut werden könnten, als auch Straßen, in denen Fahrradstraßen eingerichtet werden. Das Bürgerbegehren greift damit bestehende Planungen der Stadt Köln auf und ergänzt sie um verbindliche Ausbauziele und Transparenz bei der Umsetzung.

2. Direktdemokratische Verfahren müssen praktisch umsetzbar bleiben

Festzuhalten ist, dass Bürgerbegehren für zivilgesellschaftliche Initiativen auch praktisch umsetzbar bleiben müssen. Direktdemokratische Verfahren würden entwertet, wenn zusammenhängende Maßnahmen künstlich aufgespalten und einzeln abgestimmt werden müssten. Entscheidend ist der enge sachliche Zusammenhang der Maßnahmen und genau dieser liegt hier vor.

3. Die Fragestellung ist klar und verständlich

Die Fragestellung ist auch, anders als von der Stadt Köln vertreten, klar und eindeutig genug. Für die Kölner Bürger*innen ist eindeutig erkennbar, worüber abgestimmt wird: verbindliche jährliche Ausbauziele für sichere Radwege und Fahrradstraßen bis 2030. Die Fragestellung ist verständlich, widerspruchsfrei und ausreichend bestimmt.

4. Die konkrete Umsetzung ist Aufgabe der Verwaltung

Der Fahrrad-Entscheid muss auch der Verwaltung nicht im Detail vorschreiben, was zu tun ist. Die konkrete Umsetzung ist Aufgabe der Verwaltung. Das Bürgerbegehren legt politische Ziele fest, nicht die technische Detailplanung einzelner Straßen. Welche Abschnitte zuerst umgesetzt werden, muss die Verwaltung anhand praktischer und rechtlicher Kriterien entscheiden. Genau dafür gibt es die Arbeitsteilung zwischen Politik und Verwaltung. Dies ermöglicht auch ein Eingehen auf konkrete örtliche Gegebenheiten.

5. Ziel bleibt die beschleunigte Umsetzung des Radverkehrshauptnetzes

Der Fahrrad-Entscheid Köln verfolgt mit dem Bürgerbegehren das Ziel, die bereits beschlossene Radverkehrsplanung der Stadt Köln verbindlich und schneller umzusetzen. Im Mittelpunkt stehen überprüfbare Ausbauziele, mehr Transparenz und ein sichereres zusammenhängendes Radverkehrsnetz für Köln.